Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB
Leistungen
- Das „Dogwalking“ beinhaltet das Holen und Bringen des Hundes vom Kunden (V2) durch Dogwalker Trier (V1) an/zu einem vorher vereinbarten Ort und Zeit, sowie das Gassigehen.
- Einzelspaziergänge finden, wenn nicht anders vereinbart wohnungsnah statt.
- Es obliegt V1 darüber zu entscheiden, ob der Hund in der Gruppe oder im Einzelspaziergang zu führen ist.
- Es obliegt V1 darüber zu entscheiden, welcher Dogwalker den Hund betreut, bzw. den Spaziergang durchführt.
Haftung
- Bei der Fahrt zum, vom und während der Spaziergänge bleibt der Tierhalter V2 der Eigentümer/Besitzer im Sinne von §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).
- V2 hat für seinen Hund eine gültige Tierhaftpflichtversicherung abgeschlossen.
- V2 versichert, dass der Hund frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten ist, sowie alle notwendigen Schutzimpfungen erhalten hat.
- Impfausweis und Haftpflichtversicherung sind auf Nachfrage vorzulegen.
- V2 haftet allein für durch den Hund verursachte Schäden an Gegenständen (z.B. zerbissene Autoinnenteile, Kleidung, etc.).
- Läufige Hündinnen können nur in Einzelspaziergängen betreut werden. V1 übernimmt für die Folgen einer unbeabsichtigten Deckung keine Haftung.
- Für unverschuldetes Entweichen des Hundes, sowie dadurch entstehende Schäden und gesundheitliche Folgen übernimmt V1 keine Haftung.
- V1 übernimmt keine Haftung für Verletzungen, die beim Spielen, Toben und Spazierengehen nicht auszuschließen sind.
- V1 verpflichtet sich, während des Gassigehen die Bestimmungen des Tierschutzgesetzes zu beachten.
- Die Betreuungsleistungen ergeben sich aus diesem Vertrag.
- Sollte ein Hund
entweichen, werden Besitzer des Hundes und alle zu informierenden
Stellen (Polizei, Tierheim) unverzüglich benachrichtigt.
- Besteht die Notwendigkeit eines Tierarztbesuches,
so verpflichtet sich V2 alle entstehenden Kosten der Behandlung
zu übernehmen.
- V2 verpflichtet sich über alle den
Hund betreffenden und sich veränderten Besonderheiten, wie Verhaltensauffälligkeiten,
Sozialisierung, Krankheiten, Ungezieferbefall, Läufigkeit etc.
Auskunft zu geben.
- Für Schäden, die durch Unterlassen
der Auskunftspflicht entstehen, haftet V2.
- V2 bestätigt,
dass der Hund nicht gefährlich ist und sich bisher keine Vorfälle
ereignet haben, die bei der Ordnungsbehörde angezeigt wurden.
- Auflagen durch Behörden (Maulkorbzwang, Leinenzwang, etc.) sind von V2 unaufgefordert an V1 mitzuteilen.
Absage
- Die Absage eines vereinbarten
Termins/Spaziergangs muss bis 10 Uhr des Vortages erfolgen.
- Bei Absage nach 10 Uhr wird die volle Gebühr fällig.
Ausgenommen ist die Feststellung von Läufigkeit oder Erkrankungen
des Hundes.
- Zum Schutz von V1 und der Hunde behält
V1 sich vor, Spaziergänge aufgrund äußerer Umstände (Wetter,
Unfall, Krankheit,…) abzusagen, zu kürzen oder zeitlich zu verlegen.
Sollte dies der Fall sein, wird V2 umgehend informiert.
Preise & Zahlung
- Der erste Wochenbetrag
im Voraus zu entrichten.
- Das Entgelt für Spaziergänge
wird am letzten Termin einer Woche in bar ausbezahlt, sofern
nicht anders vereinbart.
- Ist V2 beim Abholen/Bringen
des Hundes nicht anwesend, ist das Entgelt beim passend und
unaufgefordert zu hinterlegen.
- V1 behält sich vor bei Zahlungsverzug weitere Termine im Voraus abzurechnen.
Datenschutz
Alle Angaben von V2 werden ohne ausdrückliche Zustimmung nicht an Dritte weitergegeben.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.
Sonstiges
- Sonstige Vereinbarungen sind schriftlich festzuhalten.
- Gerichtsstand ist Trier.


